Richtlinien für die Veröffentlichung von statistischen Daten.

In letzter Zeit häufen sich Veröffentlichungen statistischer Daten, vornehmlich durch Journalisten, die nicht den Grundsätzen der Markt- und Meinungsforschung entsprechen sowie gegen journalistische Grundprinzipien verstoßen.

Aktuell gibt es einen Fall, bei dem sogar der Presserat negativ auffällt.

Schauplatz ist twitter.
Eine Journalistin twittert eine Graphik (siehe oben).

Ich frage, was die Quelle für die Graphik sei. Dies wird zuerst mit SZ beantwortet, was sich aber als falsch herausstellt. Sie löscht den Antworttweet und korrigiert auf „Die Zeit“.

Und das beste kommt am Schluss: der Österreichische Presserat gibt dieser Antwort ein Like.

Wenn man schon in diesem Fall die journalistische Sorgfaltspflicht auf allen Ecken und Enden vernachlässigt, erwarte ich mir vom Österreichischen Presserat kein „Like“.
Ich erwarte vielmehr, dass der Österreichische Presserat einmal einen Zettel an alle Journalisten verschickt, woraus die Richtlinien für die Veröffentlichung statistischer Daten klar hervorgehen, und zwar:

1) Wer wurde befragt?
2) Wie gross ist die Grundgesamtheit?
3) Wie gross ist das Sample?
4) Wie wurde die Stichprobe gezogen?
5) Wann wurde befragt?
6) Wie wurde befragt (telephonisch, persönlich, online, …)?
7) Welches Institut hat die Befragung durchgeführt?
8) In wessen Auftrag wurden die Daten erhoben (wer ist der Auftraggeber der Studie)?
9) Wie lautete die genaue (ganz konkrete) Fragestellung ?
10) Welche Antwortmöglichkeiten hatte man (geschlossene oder offene Antwortmöglichkeit, ja/nein, Skalierung z.B. 1-5, multiple Auswahl, Reihung, etc.)?
11) Wenn man aus anderen Quellen, z.b. anderen Medien zitiert, führt man das Medium, das Erscheinungsdatum und – bei Online-Medien – den Link an.

Wer all das nicht beherzigt und auch nicht nennt, sollte von statistischen Daten jedweder Art die Finger lassen, diese nicht interpretieren und schon gar nicht veröffentlichen.

Anmerkung: Ich bin akademisch geprüfte Markt- und Meinungsforscherin.


Hier geht’s zu den 5 Märchen der Sarah Wiener:

Märchen Nummer 1 Das Märchen von den Agrarsubventionen. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schreibt „Die zitierte Aussage on Frau Sarah Wiener […] ist schlichtweg falsch.“
Märchen Nummer 2 Das Märchen von der Landwirtschaft. Oder: Sarah Wiener und ihre Partner. Wer sind ihre Partner – und was hat dieses Unternehmenskonstrukt noch mit Landwirtschaft zu tun?
Märchen Nummer 3 Das Märchen von der Visionärin. Oder: Johannes Niedeggen – der wahre Visionär auf Gut Kerkow.
Märchen Nummer 4 Das Märchen von der Biobäuerin. Oder: Sarah Wiener braucht keine Bank.
Märchen Nummer 5 Das Märchen von der erfolgreichen Geschäftsfrau.

Ich freue mich auf viele Kommentare, Herzerln, und natürlich sehr, wenn Sie meinen Blog teilen.

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