Sozial bedürftige Menschen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich können einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 140 Euro für die Heizperiode 2020/2021 beantragen.
Frist dafür ist der 30. März 2021.
Bis dahin kann man auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes den Antrag abgeben.
Hier finden Sie Informationen zu den Einkommensgrenzen sowie die Richtlinien und das Antragsformular.
Hier finden Sie ausführliche Informationen über den Heizkostenzuschuss des Landes Niederösterreich.
Gemeinde Hohenau an der March gewährt zusätzlich 100 Euro.
Alle, die den Heizkostenzuschuss vom Land Niederösterreich bewilligt bekommen haben und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hohenau an der March haben, können am Gemeindeamt um eine weitere Unterstützung in der Höhe von 100 Euro ansuchen. Nach Erhalt des Landeszuschusses erhalten Sie diese Unterstützung bis 30. Juni 2021 am Gemeindeamt.
Informieren Sie sich bitte in Ihrer Wohnsitzgemeinde, ob auch diese eventuell eine zusätzliche Unterstützung anbietet.
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