Alles gesetzeskonform veröffentlicht? Der Schein trügt.

In einem meiner letzten Blogs hab ich darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund der NÖ Gemeindeordnung sowohl die Rechnungsabschlüsse als auch die Voranschläge und Nachtragsvoranschläge im Internet auf der Website der Gemeinde Hohenau an der March zu veröffentlichen sind.

Vor kurzem habe ich mich dann gefreut, denn auf der Website der Gemeinde Hohenau an der March fand man unter „Downloads“ die Links zu den jeweiligen Dokumenten. Hurra.

Die Freude währte jedoch nur kurz, denn – klickte man z.B. auf „Rechnungsabschluss 2018“, fand man jenen von 2019. Auch bei den restlichen Rechnungsabschlüssen war jedes Mal die Datei für den Rechnungsabschluss 2019 hinterlegt.

Nicht anders bei den Voranschlägen und Nachtragsvoranschlägen.

Überall war die gleiche Datei zu finden, nämlich jene des Rechnungsabschlusses 2019 mit einer Grösse von 6,15 MB.

Zuerst dachte ich, vielleicht hat man nur einmal Platzhalter geschaffen, um dann die richtigen Dokumente zu hinterlegen. Allerdings hat sich bis heute nichts geändert.
Das finde ich sehr befremdlich.

Nachtrag (4.1.2021)

Aufgrund dieses Blogs hat nun die Gemeinde Hohenau an der March auf ihrer Website die richtigen Dateien hinterlegt. Man kann nunmehr die Rechnungsabschlüsse der Jahre 2014 bis 2019 sowie die Voranschläge der Jahre 2014 bis 2021 und die Nachtragsvoranschläge für die Jahre 2019 und 2020 nachlesen. Was noch fehlt, ist der Nachtragsvoranschlag 2021.

Auch am 7.3.2021 fehlt noch immer die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung des Nachtragsvoranschlages für das Jahr 2021.

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